Im Februar 2002 haben die europaweit geltenden Ug Werte in der DIN 4108 Teil 4 die bisherigen Uv-Werte abgelöst und sind im März 2003 mit dem Erscheinen der Bauregelliste 3/2002 auch bauaufsichtlich verbindlich geworden. Das ist mehr als nur eine Änderung der Bezeichnungen: Zwar kann der Wärmedurchgangskoeffizient wie bisher nach DIN EN 673 berechnet werden, aber neue Randbedingungen führen dazu, dass bei sehr vielen Isolierglas-Aufbauten der Ug- Wert vom Uv-Wert abweicht, nämlich meist um 0.1 W/m²K höher liegt.
(Außer der Berechnung ist auch eine Messung nach DIN EN 674 bzw. 675 möglich.) Andererseits entfallen die bisherigen Sicherheitszuschläge nach Bauregeliste, die für die Ermittlung des "amtlichen Rechenwerts" bzw. "Bundesanzeigerwerts" notwendig waren: Künftig gibt es daher nicht mehr die Unterscheidung zwischen "DIN-Wert" und "amtlichern Rechenwert" sondern noch den einen Ug Wert.
Bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten spielen vier Größen eine Rolle: die Emissivität der Wärmedämmbeschichtung, der Scheibenzwischenraum, die Art der Gasfüllung und der Gasfüllgrad. Wenn der Ug-Wert für jede Kombination dieser vier Größen bekannt ist, hat man zugleich den Ug-Wert für alle entsprechend aufgebauten Isoliergläser ermittelt.
Viele Firmen unterbreiten Ihren Interessenten noch immer Angebote über Fenster mit einem angegebenen k-Wert von z.B. 1,0. Dies führt für Verwirrung denn eigentlich müsste diese Angabe in einem Ug- Wert von 1,1 erfolgen. Da Kunden lediglich wissen das ein geringerer Wert der bessere ist aber nicht das die Einheit falsch ist.