Die Einführung der neuen Nachweisgrösse "Jahres-Heizwärmebedarf" in der aktuellen Wärmeschutz-Verordnung ermöglicht es dem Planer, im Neubau die Gebäudehülle entsprechend seinen gestalterischen Ideen auszulegen. Er ist frei in der Auswahl der einzelnen Baustoffe für die verschiedenen Gewerke und nicht mehr an k-Wert- Vorgaben gebunden. Alleiniger Maßstab ist die Erfüllung der Anforderungen an den Jahres-Heizwärmebedarf.
Dieser ist abhängig vom Gebäudetyp:
Mehrfamilienhäuser unterliegen schärferen Anforderungen: QH < 54 kWh/m2a
Einfamilienhäuser dürfen einen höheren Heizwärmebedarf aufweisen: QH <100 kWh/m2a
Der Nachweis des Jahres-Heizwärmebedarfs erfolgt gemäß Anlage 1 der 3. Wärmeschutzverordnung grundsätzlich mit einem Energiebilanzverfahren.