Denkmalschutz hat sich zum Ziel gesetzt, Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten und zu sichern. Der Einsatz von modernen Fenstern bei der Denkmalrenovierung wird von den Kommunen und Denkmalschutzbehörden entschieden. Ziel ist es, das Erscheinungsbild zu wahren und die Bauidee beizubehalten. Durch den Denkmalschutz soll die Grundlage eines fortwährenden, historischen Zeugnisses für die Nachwelt geschaffen werden. Die rechtliche Basis hierfür bildet das Denkmalrecht.
Im Zusammenhang mit Denkmalschutz denkt man zuerst an eine bestimmte Bauweise. Auch Fenster können einen besonderen Baustil aufweisen und somit zum Erscheinungsbild eines Baudenkmals beitragen. Es gibt seltene Fensterkonstruktionen und Fensterbeschläge die für eine Epoche charakteristisch sind. Bei sehr alten und antiken Fenstern wurde am häufigsten Holz als Baumaterial verwendet, später dann vor allem Metall. Nicht nur das Material trägt entscheidend zum Baustil bei, auch die technischen Merkmale sind für die einzelnen Epochen sehr prägend. Es gibt beispielsweise Einfach-, Doppel-, Kasten-, und Verbundfenster. Auch sehr prägend ist Glas. Handelt es sich bei dem Glas um Buntglas, Antikglas oder einen bestimmten Glasschliff.
All diese Eigenschaften sind ausschlaggeben beim Denkmalschutz, bringen aber auch einige Schwierigkeiten mit sich. Alte Fenster weisen häufig folgende Mängel auf:
Schlechte Isolation
fördern Schimmelbildung
keine Dichtungen vorhanden
kein Schallschutz
schlechte Verglasung
keine Einbruchssicherung
Holzrahmen sind verzogen
Schlechte Schließfähigkeit
Beim Fensteraustausch gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn das alte Fenster vollständig erhalten bleiben soll, können die Dichtungen erneuert und der Rahmen ausgebessert werden. Bei den meisten denkmalgeschützten Fenstern handelt es sich um Holzfenster. Oftmals können diese so aufgearbeitet werden, dass kein Unterschied zwischen alten und neuem Fenster zu erkennen ist. Farbe und Form können heute mittlerweile sehr gut nachgebildet werden. Wichtig ist, dass das neue Fenster dem alten entspricht und der Baustil in die jeweilige Epoche zu zuordnen ist.
Auch Buntglas und Antikglas können mittlerweile restauriert werden oder sogar nachgebildet werden. Dabei kann das Glas auch die neuesten Sicherheitsstandards aufweisen und zudem noch bestens Isoliert werden. Jedoch besitzt die Isolierverglasung einen geringeren Lichteinfall und weist nicht mehr die original Maße auf. Deswegen ist ein Neuverglasung nicht immer ganz so einfach und mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Genauso problematisch ist das Einsetzen von Kunststofffenstern in denkmalgeschützte Häuser. Häufig harmonisiert das glatte und kühl wirkende Kunststoff nicht mit den handwerklich verarbeiteten historischen Baumaterial in den Fassaden. Deswegen sollte sich vorab sehr gut informieren ob dieser Austausch erlaubt und genehmigt ist.