Produkte, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, werden mit dem CE-Logo markiert. Das Logo besteht aus den Buchstaben CE und in manchen Fällen mit einem vierstelligen Kennnummer. Durch das Anbringen des CE-Zeichens wird dem Verbrauer deutlich gemacht, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht. Zudem erhält das Produkt sozusagen einen Pass für die Europäische Union.
Seit dem 1.2.2010 existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht für Fenster und Türen. Für Fenster und Türen gilt eine festgelegte EU-Richtlinie, die die Produktnorm EN 14351-1 regelt. Es dürfen keine Fenster oder Außentüren ohne CE-Zeichen verkauft werden. Sonderregelungen gibt es bei Fenstern und Türen, die Brand-oder Rauchschutzeigenschaften nachweisen können. Die EN 14351-1 ist materialunabhängig. Das bedeutet, dass keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Holz- und Kunststofffensterproduktion bestehen. Die Vorschriften für die CE-Kennzeichnung für Holz- und Kunststofffenster sind somit gleich. Ebenfalls unterliegen auch Hebe-Schiebe-Türen der EN 14351-1 und müssen dementsprechend mit dem CE-Kennzeichen markiert werden. Im Allgemeinen werden bei Fenstern und Türen folgende mandatierten Eigenschaften klassifiziert:
Schlagregendichtheit
Windlast
Gefährliche Substanzen
Stoßfestigkeit
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
Schallschutz
Wärmedurchgangskoeffizient
Luftlastigkeit
Es gibt noch weitere Eigenschaften, die mit einem Prüf- und Klassifizierungsnorm festgelegt werden. Diese müssen jedoch nicht mit dem CE-Kennzeichen klassifiziert werden. Wie schon oben erwähnt ist das CE-Zeichen kein Qualitätszeichen und sagt somit nicht über das Quantität dieser Eigenschaften aus.